Re: ->Nachbarschaftsgesetz NRW


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Abgeschickt von Hübner am 05 Mai, 2006 um 17:50:11

Antwort auf: ->Nachbarschaftsgesetz NRW von Martin Gregor am 25 Maerz, 2005 um 21:39:21:

: Das ist eindeutig: §§30 und 31

Hallo, ich wohne zwar in Sachsen und weiß, dass hier das Nachbarschaftsrecht Sachsen zutreffend ist.
Trotzdem würde ich Sie gern fragen:
"Wer ist verpflichtet abzustützen, wenn der ca 2m hohe Hang zum Nachbarn seit 95 Jahren auf unserem Grundstück - ca 60-70 cm von der Grenze entfernt - abgestütz wird und diese Trockenmauer aus Altersgründen nicht mehr sicher ist, beult und rutscht."
Obenauf steht seit 4 Jahren ein Carport, vorher Wiese.
Baupläne über diese Mauer, Vereinbarungen bestehen nicht. Was ist mit Bestandsschutz?
Muss nun ich bauen und die Kosten tragen?
Ich rutsche nicht doch ab. Der lästige Erdboden, der rutscht, wäre noch erträglich.
Alles Suchen ergab keine Antwort auf eine so lange bestehende Mauer, die für mich völlig sinnlos ist.
Ich werde diese Mauer nicht reparieren, schließlich habe ich dann eine Veränderung vorgenommen.
Gruß und danke für eine Antwort




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