Feststellung Gebäudegröße mit Außendämmung


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Abgeschickt von Regenbogen am 29 Juni, 2009 um 21:17:27:

Bei Feststellung der Gebäudegröße bei Antrag auf Baugenehmigung im Rahmen des B-Planes für Erholungsgebiet muss da die Wärmedämmung eingerechnet werden oder zählt nur der Baukörper, also Fundament und Mauerwerk als Baugröße?
Da zulässige bebaute Fläche relativ gering ist, machen 2 bis 3 m² mehr oder weniger schon etwas aus.



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