Abgeschickt von Regenbogen am 29 Juni, 2009 um 21:17:27:
Bei Feststellung der Gebäudegröße bei Antrag auf Baugenehmigung im Rahmen des B-Planes für Erholungsgebiet muss da die Wärmedämmung eingerechnet werden oder zählt nur der Baukörper, also Fundament und Mauerwerk als Baugröße?
Da zulässige bebaute Fläche relativ gering ist, machen 2 bis 3 m² mehr oder weniger schon etwas aus.