Re: Feststellung Gebäudegröße mit Außendämmung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Juni, 2009 um 07:47:18

Antwort auf: Feststellung Gebäudegröße mit Außendämmung von Regenbogen am 29 Juni, 2009 um 21:17:27:

In der Regel sind Brutto- (also Aussenmaße mit alles) gemeint, Sonderregelungen aber nicht ausgeschlossen. Alles andere macht aber gar keinen Sinn, da städtebaulich ja die Wirkung der Kubatur geregelt werden soll.

: Bei Feststellung der Gebäudegröße bei Antrag auf Baugenehmigung im Rahmen des B-Planes für Erholungsgebiet muss da die Wärmedämmung eingerechnet werden oder zählt nur der Baukörper, also Fundament und Mauerwerk als Baugröße?
: Da zulässige bebaute Fläche relativ gering ist, machen 2 bis 3 m² mehr oder weniger schon etwas aus.





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