Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Juni, 2009 um 07:47:18
Antwort auf: Feststellung Gebäudegröße mit Außendämmung von Regenbogen am 29 Juni, 2009 um 21:17:27:
In der Regel sind Brutto- (also Aussenmaße mit alles) gemeint, Sonderregelungen aber nicht ausgeschlossen. Alles andere macht aber gar keinen Sinn, da städtebaulich ja die Wirkung der Kubatur geregelt werden soll.
: Bei Feststellung der Gebäudegröße bei Antrag auf Baugenehmigung im Rahmen des B-Planes für Erholungsgebiet muss da die Wärmedämmung eingerechnet werden oder zählt nur der Baukörper, also Fundament und Mauerwerk als Baugröße?
: Da zulässige bebaute Fläche relativ gering ist, machen 2 bis 3 m² mehr oder weniger schon etwas aus.