Re: Baugenehmigung Geräteschuppen


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Abgeschickt von Gast am 04 November, 2004 um 15:59:20:

Antwort auf: Baugenehmigung Geräteschuppen von Carlo am 30 Oktober, 2004 um 11:03:56:

: Es handelt sich um einen Geräteschuppen, den mein Nachbar zwischen meiner
: Garage und seinem Haus ohne Baugenehmigung errichtet hat. Hierbei wurde der
: Einfachheit halber die Außenwand meiner Garage, die auf der Grenze beider
: Grundstücke seinerzeit erbaut wurde als integraler Bestandteil für den Geräteschuppen
: benutzt.
: Nach meiner Auffassung ist dies nicht zulässig und mein Nachbar sollte
: zwischen meiner Garagenwand und innerhalb seines Geräteschuppens eine Trennwand
: einziehen. Dazu ist er nicht bereit, weil dann sein Geräteschuppen in der Breite
: zu klein würde. Übrigens ist der Geräteschuppen ungefähr 9 Meter lang und 3
: Meter bereit.


Es ist unzulässig. Wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde, hat er ein Problem wegen der Grenzbebauung. Sie scheinbar hingegen weniger, denn eine 9 m lange Grenzbebauung ist grundsätzlich zulässig für Garagen (in NRW)nicht aber für Geräteschuppen o.ä.


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