Re: Verjährung oder nicht...


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 Juni, 2009 um 15:49:26:

Antwort auf: Verjährung oder nicht... von Max am 29 Juni, 2009 um 19:49:37:

hallo Max,
Antworten zu den Forderungen finden Sie im BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, diese beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB aber erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Sie müssten aber auch zusätzlich prüfen, ob die Verjährung zwischenzeitlich nicht gehemmt oder unterbrochen wurde.
mfg
Bodo Hermann





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