baulast objektbezogen?


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Abgeschickt von claus opfer am 01 Juli, 2009 um 07:18:22

Hallo, habe ein Garagengrundstück gekauft, um es danach zu bebauen nach Abriss der Garagen. Es besteht eine uneingeschränkte Zuwegbaulast , die für ein Wohnhaus jetzt erneuert werden muss. Jetzt stellt sich der nachbar quer, weil er keinen Bauschmutz will.
Er wird keine neue inhaltsgleiche Baulast unterschreiben. Kennt jemand Urteile, wo man gegen die Stadt geklagt hat ? Eine Grunddienstbarkeit besteht nur als Zuwegung für Garagen.
danke für die und Ideen im voraus.
claus



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