Re: baulast objektbezogen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Juli, 2009 um 11:29:57

Antwort auf: baulast objektbezogen? von claus opfer am 01 Juli, 2009 um 07:18:22:

Es gibt aktuelle Urteile (NRW), die bestätigen, dass die Baulast objektbezogen ist und im Falle der Änderung des Vorhabens, z. B. auch bei einer Nutzungsänderung, eine Erneuerung der Baulast erforderlich ist.

: Hallo, habe ein Garagengrundstück gekauft, um es danach zu bebauen nach Abriss der Garagen. Es besteht eine uneingeschränkte Zuwegbaulast , die für ein Wohnhaus jetzt erneuert werden muss. Jetzt stellt sich der nachbar quer, weil er keinen Bauschmutz will.
: Er wird keine neue inhaltsgleiche Baulast unterschreiben. Kennt jemand Urteile, wo man gegen die Stadt geklagt hat ? Eine Grunddienstbarkeit besteht nur als Zuwegung für Garagen.
: danke für die und Ideen im voraus.
: claus





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