Re: nach Grundstücksteilung Brandwand vonnöten....


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Abgeschickt von Bolanger am 01 Juli, 2009 um 07:46:04:

Antwort auf: nach Grundstücksteilung Brandwand vonnöten.... von Nici am 30 Juni, 2009 um 19:16:59:

Hallo,

die Gemeinde handelt schon ganz richtig, denn Grundstücksteilungen sind nur dann zulässig, wenn alle Vorschriften, die auch für einen Neubau gelten, eingehalten werden. Schuld an dieser Situation ist keiner, denn es kann keiner zur Teilung gezwungen werden und es kann auch keiner gezwungen werden, einen Teil des Grundstückes anzunehmen. Mich würde eher interessieren, wer Eigentümer des angebauten Hauses ist?! Das Haus gehört demjenigen, dem das Grundstück gehört. Und das scheint nicht die Tochter zu sein, denn die soll ja das Teilgrundstück überschrieben bekommen.
Überlegen Sie mal, ob es denn tatsächlich eine Teilung sein muss. ich könnte mir auch ein Konstrukt aus Miteeigentumsanteilen und Sondernutzungsrechten vorstellen. Da sollten Sie sich von einem Notar beraten lassen.
OIn bezug auf alte Vorschriften, die auch nicht erfüllt würden, gibt es wohl viel Spielraum. Wer sagt denn, dass es damals 2 Häuser waren? Wenn das nur ein haus mit Anbau ist, dann ist natürlich auch keine Brandwand nötig.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: folgender Sachverhalt...

: ein zweifamilienhaus bj 1958 bestehend auf einem grossem Grundstück...in der Abschlusswand befindet sich im EG ein Fenster ebenso wie sich im Dachgeschoss ein Fenster befindet, zudem normaler Dachüberhang in Holzausführung (Dachlatten in holz und Verkleidung aus Holz)
: ....in den 80er jahren baut die Tochter mit Mann direkt an das Haus an, allerdings nicht zwei sondern nur einstöckig (EG + Dachboden).....das Grundstück gehört noch den Eltern....nach einiger Zeit wird das Grundstück geteilt um das von der Tochter + Mann gebaut Haus mit dem Grundstück als Eigentum zu überschreiben...das Fenster ist noch frei zugänglich da das Haus der tochter etwas versetzt ist...

: Nun, 2006 wird das Haus der Mutter an die Enkelin verkauft (allein das ist schon ein Witz aber spielt hier keine rolle... ;-/ )

: Diese stellt Bauantrag für diverse Umbaumassnahmen (kleine Dacherhöhung, Aussentreppe zum OG, Nutzungsänderung des EG von Praxis in Wohnung)....dabei kommt die zwischen zwei Häusern bestehende Wand in den Fokus der baubehörde...

: Da die Fensteröffnungen, die Holzverkleidungen und Holzdachlatten weiterhin bestehen, wird ein Brandschutznachweis angefordert...dieser verursacht neben beträchtlichen Kosten (ca. 1000Euro) auch Kopfschmerzen....und weitere Kosten...
: die Fensteröffnungen müssen geschlossen oder durch Brandschutzfenstern ersetzt werden...die Aussendämmung muss in Mineralwolle ausgeführt werden, die Dachlatten durch Metallstreben ersetzt werden, hierfür muss eine erst vor einem jahr installierten Photovoltaikanlage nochmal ab- und dann wieder aufgebaut werden (sonst kommt man nicht an die Dachlatten ran), die Unterverkleidung muss in nicht brennbaren Stoffen ausgeführt werden...

: Kurzum, erhebliche kosten werden dadurch verursacht, weil jemand ein haus an ein anderes angebaut und bei der Teilung das Grundstücks es versäumt hat, entsprechend schon die Wand als Brandschutzwand auszuführen...die Baubehörde weist auch einen Bestandsschutz ab, da schon damals die Anforderungen ähnlich wie heute waren und somit die bisherige ausführung rechtswidrig war...

:
: Frage nach langer Exkursion von mir....kann man die Eigentümer des angebauten Hauses für die Kosten aufgrund ihres Versäumnisses noch haftbar machen? Ohne ihr angebautes Haus bedürfte es keine Brandschutzwand....

:
: Bin mal auf die Antworten gespannt...bitte auch den Umstand, dass sich das ganze innerhalb der Familie abspielt als Nebensächlichkeit abtun....man ißt, trinkt und feiert miteinander, wohnt fast zusammen aber wenn es ums liebe Geld geht trennen sich leider die Meinungen....

:
: So, und nu los...





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