Re: nach Grundstücksteilung Brandwand vonnöten....


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Abgeschickt von Nici am 01 Juli, 2009 um 12:59:12

Antwort auf: Re: nach Grundstücksteilung Brandwand vonnöten.... von Bolanger am 01 Juli, 2009 um 07:46:04:

Hallo,

nein, das Ganze ist ja schon so wie beschrieben...also, es besteht ein Haus mit grossem Grundstück, BJ58 (ich nenn es mal Haus1), dann baut ca 1980 die Tochter des EigentümerEhepaars an das bestehende Haus ein eigenes Haus (Haus2) an...Grundstück gehört noch den Eltern und bekommt es aber nach einigen Jahren überschrieben...diese wiederum haben eine Tochter bekommen, die mittlerweile auch über 30 ist...
und die 30jährige tochter kaufte vor einigen Jahren von der ja mittlerweile Oma gewordenen Eigentümerin des Hauses1 dieses ab....das Haus2 gehört weiterhin den Eltern der 30j Tochter..

Also..Haus1 wird mittlerweile von der 30j Tochter bewohnt, im Haus2 wohnen die Eltern der 30j tochter und die Oma, ehem. Besitzerin des hauses1 und des gesamten Grundstückes bewohnt eine Whg im Haus1.....

mM nach wurde bei der Teilung und überschreibung des Grundstückes es versäumt, baurechtliche Vorschriften einzuhalten...

Letztlich ist aber die Frage, ob die Eigentümer des hauses2 wegen der zusätzlichen Kosten zur Ausführung der geforderten Brandwand mit haftbar oder beteiligt werden können, da ja ohne das angebaute Haus a) keine Brandwand erforderlich wäre und b) diese schon bei der Teilung anno ´80 hätte ausgeführt werden müssen....





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