Treppenanbau


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Abgeschickt von Stephan am 02 Juli, 2009 um 11:47:42

Hallo,
wir haben ein Grundstück mit eienm Bestandshaus (EG+DG) ca. 3,50m entfernt vom Nachbarhaus (EG, 1.OG + DG). Der Nachbar hat sein Bestandshaus an der Grenze gebaut (Grenzbebauung). Beide Häuser befinden sich an einer Straßenflucht mit z.T. offener und geschlossener Bebauung (Baujahr ca. 1900).
Ich will eine Treppenanbau innerhalb der "Abstandsfläche" beider Gebäude bauen. Der Abstand würde sich dann zwischen beiden Gebäuden auf ca. 2,50 reduzieren. Muß ich eine Abstandsfläche für das Treppenhaus berücksichtigen, wenn der Nachbar auf der Grenze gebaut hat?



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