Re: Treppenanbau


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 Juli, 2009 um 18:10:00:

Antwort auf: Treppenanbau von Stephan am 02 Juli, 2009 um 11:47:42:

Hallo Stephan,
ich "zitiere" zu Ihrer Bauordnung
Welche Abstände sind einzuhalten?
Die Bestimmung der Abstandsflächen vor Außenwänden wurde wesentlich vereinfacht. Damit ist eine bessere Ausnutzung des Grundstückes für Bauherren möglich geworden. Grundsätzlich gilt, dass Abstandsflächen von allen Seiten eines Gebäudes zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen sowie zu anderen Gebäuden freigehalten werden müssen. Die freigehaltenen Flächen müssen auf dem Vorhabengrundstück selbst liegen.
Muss oder darf das Gebäude nach planungsrechtlichen Vorgaben an die Grundstücksgrenze gebaut werden, sind an dieser Seite keine Abstandsflächen einzuhalten.
Das Maß zur Bestimmung der Abstandsflächentiefe ist „H“. Dabei entspricht 1 H der Wandhöhe. Diese wird zwischen Geländeoberfläche und dem oberen Abschluss der Wand gemessen, wobei wie bisher Dächer an der Traufseite je nach Neigung anteilig hinzugerechnet werden. Neu ist die Tiefe von Abstandsflächen, die in Wohn- und Mischgebieten einheitlich 0,4 H aber mindestens 3 m beträgt. Bei der Mehrzahl der Gebäude, deren oberstes Geschoss bis zu 7 m über der Geländeoberfläche liegt, ist ohne Berechnung das Mindestmaß 3 m ausreichend. Garagen bis 3 m Höhe dürfen ohne Abstandsflächen Unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn die Länge entlang einer Grundstücksgrenze 9 m nicht übersteigt.
Nach Ihrer Schilderung und meinem Verständnis-
hat ihr Nachbar auf der Grenze gebaut, also brauchen sie auch keine Abstandsflächen einhalten!
mfg
Bodo Hermann





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