Mangel oder Haftung


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Abgeschickt von Udo Lehmann am 06 Juli, 2009 um 13:55:26

Leider habe ich (Privatperson aus Sachsen) diese Foren viel zu spät gefunden. Sonst hätte ich wesentlich weniger Probleme:
Sommer 2003, Die Dacheindeckung muss erneuert werden. Das gesamte Dach verfügt, bedingt durch die alte Eindeckung (Bitumschindel), über eine Schalung (sehr luftdurchlässig, Brett an Brett mit ca. 5 mm Abstand). Die Mansarde ist ausgebaut und bewohnt. Das darüberliegende Walmdach kann ausgebaut werden, ist aber derzeit Boden zum Wäschetrocknen. Inspiriert von EnEV habe ich beim Dachdecker auch eine Aufdachdämmung angefragt. Im Angebot wird "Aufdachdämmung Actis" angeboten. Damals wußte ich nicht, was sich dahinter verbirgt und war viel zu gutgläubig, um es intensiv zu hinterfragen. Hätte ich mal besser sollen!! Inzwischen weiss ich ja nun mehr! Es geht also nur noch um Schadensbegrenzung.
Glücklicherweise konnte noch keine Feuchtigkeit zwischen Actis und Schalung festgestellt werden, aber man hat ja nur vereinzelt Stichproben gemacht. Ausgehend von der Funktionsfähigkeit der Actis (nehmen wir NUR mal an) wurde diese definitiv nicht nach Herstellervorgaben verarbeitet. Es fehlt Hinterlüftung, Spannung der Folie, der Kontakt mit Kupfer liegt 100% vor (wegen Al-Cu und Batterie und so) obwohl er nicht darf, Nägel wurden direkt durch die Folie genagelt (ich meine zwischen allen Latten!), die Klebestellen lösen sich, reißen teilweise, oder fehlen ganz etc.
Auf dieser Diskussionsgrundlage (Mängelbeseitigung) habe ich nun erfahren, dass die EnEV auch NICHT eingehalten wurde. Somit sind gravierende Nacharbeiten notwendig. Es handelt sich ja ca. NUR um 150m² Mansarde.
(a) Liegt eine Falschberatung des Dachdeckers bzgl. EnEV vor? Die Einhaltung der EnEV muss bei > 20% Erneuerung Gebäudeanteil pro Hausseite erfolgen. Inzwischen weiss ich das auch. Gibt es wirklich eine rechtliche Grundlage, wo ich als Leie erwarten kann, dass der Fachmann (hier ein Innungsbetrieb) ein vollumfängliches Angebot je nach Gesetzteslage macht bzw. mich daraufhinweisen muss, wenn meine Anfrage nicht umfassend ist?

(b) Muss der Dachdecker haften? Zählt die Falschberatung als Mangel oder ist Haftung etwas anderes? Kann Haftung verjähren?

(c) Wie könnte eine solche Haftung (außergerichtlich) umgesetzt werden?
(d) Wie können (üb)erhöhte Heizkosten nachgewiesen werden?




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