Re: Dürfen Kommunen die Dachfarbe in Baugebieten vorschreiben?


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 Juli, 2009 um 10:03:23:

Antwort auf: Dürfen Kommunen die Dachfarbe in Baugebieten vorschreiben? von M. S. am 08 Juli, 2009 um 16:54:29:

Hallo,

Kriterium ist im Wesentlichen, was im Bestand schon vorhanden ist. Wenn alles einheitlich matt-schwarz ist, ist ein glänzendes rosa garantiert verunstaltend. Ein glänzendes schwarz dagegen tendenziell nicht. Es weicht zwar von der Norm ab, aber eine "Verunstaltung" ist es wohl kaum.

In meinem Referndariat sagte mal ein Referent salopp: "Verunstaltung liegt dann vor, wenn man vom Hingucken kotzen muss." Das it eine ziemlich hohe Hürde.

Grundsätzlich ist die Festlegung von Dachfarben eine juristisch sehr umstrittene Sache. Ich kann Ihnen leider nicht den aktuellen Sachstand nennen, aber vor einigen Jahren gab es ein Urteil, dass die Dachfarbe in dem Bebauungsplan eindeutig definiert sein müsse - "schwarz" oder "rot" reiche nicht aus, es müsse der Farbtyp eindeutig geregelt werden. Das führte dazu, dass die Gemeinden vielerorts keine Regelungen mehr getroffen haben, da die Definition der zulässigen Farbe(n) einfach zu schwierig war.


: In der LBO Baden-Württemberg steht z. B., dass Abweichungen von einem Bebauungsplan genehmigt werden müssen, sofern das Erscheinungsbild des Baugebietes hierdurch nicht verunstaltet wird... . Nach welchen Kriterien wird denn dann entschieden? Verunstaltet ein blau glänzendes Dach, ein Graues nicht?





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