Abgeschickt von M. S. am 08 Juli, 2009 um 16:54:29
In der LBO Baden-Württemberg steht z. B., dass Abweichungen von einem Bebauungsplan genehmigt werden müssen, sofern das Erscheinungsbild des Baugebietes hierdurch nicht verunstaltet wird... . Nach welchen Kriterien wird denn dann entschieden? Verunstaltet ein blau glänzendes Dach, ein Graues nicht?