Re: Dürfen Kommunen die Dachfarbe in Baugebieten vorschreiben?


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 Juli, 2009 um 13:58:34:

Antwort auf: Re: Dürfen Kommunen die Dachfarbe in Baugebieten vorschreiben? von M.S. am 09 Juli, 2009 um 10:19:30:

Hallo,

ich vermute mal, Sie meinen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gem. § 31 Abs, 2 BauGB - Ausnahmen gem. Abs. 1 BauGB müssen nämlich schon im Bebauungsplan formuliert sein.

Die Befreiung wird von vielen Ämtern sehr frei verwendet, ist aber eigentlich ein sehr enges Instrument. Sie ist nur dann zulässig, wenn
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern (bei Dachziegeln wohl nicht der Fall)
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist (wenn das der fall wäre, hätte es keiner Regelung der Dachfarbe bedurft. Da reicht es nicht aus, einfach zu sagen, dass ein Dach wohl anders aussehen dürfe - allgemein zur Frage der städtebaulichen Vertretbarkeit steht sehr viel im Kommentar zum entsprechenden Kommentar)
- die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härt führen würde (die kann ich bei "Geschmacksfragen" nicht erkennen).
- und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarloicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (das dürfte wohl noch das leichteste sein).

Somit scheidet nach meiner "engen" Rechtsauffassung eine Befreiung für Sie aus - was nicht heißt, dass es in den meisten Kommunen dennoch gemacht wird.

Grundsätzlich muss man bei bauordnungsrechtlichen Regelungen im Bebauungsplan (wie die Farbe der Dachziegel, aber auch Dachformen etc.) vernünftig städtebaulich begründen könne, warum diese Regelung erforderlich ist. Wenn es dann auch noch rechtssicher formuliert wurde (siehe mein erstes Posting - leider weiß ich nicht, ob es nach neuerer Rechtssprechung wieder ausreicht, einfach nur "rot und braun" zu sagen), sehe ich wenig Möglichkeiten für Sie.

Wenn die Regelung allerdings nicht der aktuellen Rechtsprechung entspricht, gilt die Regelung als unwirksam und Sie haben alle Möglichkeiten. Sofern Ihnen also viel an der Farbe der Dachziegel liegt, lassen Sie sich juristisch von einem Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht beraten.


: Hallo! Vielen Dank für die Beiträge!

: Angenommen, die Formulierung im Bebauungsplan hätte den folgenden Wortlaut:

: Als Farbe für Dächer sind nur rote oder braune Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig (§ 74
: Abs. 1 Nr. 1 LBO).

: Darf ein Baurechtsamt dann einen Antrag auf Abweichung ablehnen, wenn als Grund für die Abweichung angegeben wird, dass ein graues Dach besser zur roten Klinker-Fassade passt?

: Ist schon ein sehr theoretisches Konstrukt! Wer würde schon in BW ein rotes Klinkerhaus bauen?
: ;-)





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