Abgeschickt von M.S. am 09 Juli, 2009 um 10:19:30
Antwort auf: Re: Dürfen Kommunen die Dachfarbe in Baugebieten vorschreiben? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 Juli, 2009 um 17:25:30:
Hallo! Vielen Dank für die Beiträge!
Angenommen, die Formulierung im Bebauungsplan hätte den folgenden Wortlaut:
Als Farbe für Dächer sind nur rote oder braune Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig (§ 74
Abs. 1 Nr. 1 LBO).
Darf ein Baurechtsamt dann einen Antrag auf Abweichung ablehnen, wenn als Grund für die Abweichung angegeben wird, dass ein graues Dach besser zur roten Klinker-Fassade passt?
Ist schon ein sehr theoretisches Konstrukt! Wer würde schon in BW ein rotes Klinkerhaus bauen?
;-)