Re: Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Juli, 2009 um 07:32:03

Antwort auf: Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet von Jan Münz am 09 Juli, 2009 um 16:41:40:

Privatrecht vs. öffentlichem Recht

Privatrechtlich kann ein Verkäufer, der vielleicht von der späteren Nutzung des verkauften Grundstücks in irgendeiner Form noch betroffen ist, mit dem Käufer Auflagen der Nutzung vereinbaren und die auch über das Grundbuch oder Baulasten so sichern, dass sie sich auf Dritte und spätere Eigentümer des Grundstücks auswirken. Hier stellt sich die Frage, welchen Einfluss das auf den Preis hat, denn das Grundstück unterliegt ja nun einer eingeschränkten Nutzbarkeit.

Öffentlich rechtlich wäre der Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen grundsätzlich auch möglich, wenn das im Bebauungsplan beschlossen wäre. Ein Verfahren zur Änderung bzw. zur Ergänzung dieser Festsetzung im Bebauungsplan ist jedoch an formale Wege gebunden und dauert. Außerdem würde sich die Gemeinde mit Schadensersatzforderungen bzw. Ausgleichsforderungen konfrontiert sehen, da diese beschränkende Festsetzung sich auch auf die zukünftige Nutzung bereits bebauter und veräußerter Grundstücke auswirkt.

Ein Bauantrag auf Betriebsleiterwohnung in einem Bebauungsplangebiet ohne die beschränkende Festsetzung müsste jedoch positiv beschieden, also genehmigt werden. Das Bauen der Wohnung wäre trotzdem nicht möglich, da es privatrechtlichen Vereinbarungen widersprechen würde. Die Genehmigung erfolgt aber "unbeschadet der Rechte Dritter" und muss diese privatrechtliche Beschränkung nicht berücksichtigen. So kann z. B. jedermann zu jedem Grundstück einen Antrag stellen, der auch entschieden würde, unabhängig davon, ob er überhaupt Zugriff auf das Grundstück hat (von speziellen Ausnahmen abgesehen).

: Ist es rechtens, wenn eine Gemeinde in Gewerbegebieten keine Betriebsleiterwohnungen mehr zulässt weil sie es im Rat so beschlossen haben?
: Denn wenn jemand in der Gemeinde ein Gewerbegrundstück kaufen will, wir ein Nutzungsbeschränkung im Kaufvertrag rein geschrieben, welche dieses untersagt. Diese Nutzungsbeschränkung wird dann im Grundbuch eingetragen.
: Im Bebauungsplan steht davon nichts und in den Vergaberichtlinien steht davon auch nichts. In den Richtlinien steht sogar, dass eine Betriebsleiterwohnung meist unproblematisch ist.
: Welche Möglichkeiten haben Firmen, die dort ein Grundstück kaufen wollen und dann dort die Firma mit der Betriebsleiterwohnung bauen zu dürfen?
: (Die Grundstücke,die vor dem Ratsbeschluss gekauft wurden, dürfen noch eine Betriebsleiterwohnung bauen)

: MFG Jan





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