Re: Ist Bad rechtlich Wohnraum?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2009 um 11:52:15

Antwort auf: Re: Ist Bad rechtlich Wohnraum? von Bauassessor am 14 Juli, 2009 um 21:40:46:

Achtung ... Wohnraum und Bestandteil der Wohnfläche ist nicht das gleiche. Der Abstellraum innerhalb der Wohnung gehört auch zur Wohnfläche. Die Bauordnung (NRW) kennt den Begriff "Wohnraum" auch gar nicht. Dort wird zwischen Wohnnutzung (da gehört das Bad sicher dazu) und Aufenthaltsräumen (und da gehört das Bad nicht dazu, denn es muss z. B. keine Fenster haben, §48 BauO NRW) unterschieden.


: Was steht denn in der Baugenehmigung? Normalerweise handelt es sich gem. Bauordnung bei einem bad immer um einen Wohnraum - aber wenn das Bad "nur" als Kellerraum genehmigt wurde, kann die Antwort auch anders ausfallen.

:
: : Ich möchte einen bisher als Zusatzbad genutzen Kellerraum unter einer Eigentumswohnung der Wohnung als WOhnraum über eine Wendeltreppe anschließenn.

: : Normalerweise bräuchte ich dafür keine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, wenn der Raum in seiner Badnutzung als Wohnraum definiert ist. Denn dann wären Ansprüche der Gemeinschaft bereits verjährt.

: : Wie sehr ihr das?

: : Danke Gruß

: : THomas




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