Re: Ist Bad rechtlich Wohnraum?


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Abgeschickt von Bauassessor am 14 Juli, 2009 um 21:40:46:

Antwort auf: Ist Bad rechtlich Wohnraum? von Malorny am 14 Juli, 2009 um 15:12:00:

Was steht denn in der Baugenehmigung? Normalerweise handelt es sich gem. Bauordnung bei einem bad immer um einen Wohnraum - aber wenn das Bad "nur" als Kellerraum genehmigt wurde, kann die Antwort auch anders ausfallen.


: Ich möchte einen bisher als Zusatzbad genutzen Kellerraum unter einer Eigentumswohnung der Wohnung als WOhnraum über eine Wendeltreppe anschließenn.

: Normalerweise bräuchte ich dafür keine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, wenn der Raum in seiner Badnutzung als Wohnraum definiert ist. Denn dann wären Ansprüche der Gemeinschaft bereits verjährt.

: Wie sehr ihr das?

: Danke Gruß

: THomas





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