Abgeschickt von Malorny am 14 Juli, 2009 um 15:12:00
Ich möchte einen bisher als Zusatzbad genutzen Kellerraum unter einer Eigentumswohnung der Wohnung als WOhnraum über eine Wendeltreppe anschließenn.
Normalerweise bräuchte ich dafür keine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, wenn der Raum in seiner Badnutzung als Wohnraum definiert ist. Denn dann wären Ansprüche der Gemeinschaft bereits verjährt.
Wie sehr ihr das?
Danke Gruß
THomas