Hangabtragung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Michael am 20 Juli, 2009 um 09:06:30

Hallo,

folgender Sachverhalt stellt sich mir.

Das Nachbargrundstück ist durch eine Aufschüttung um ca.1m erhöht. Diese Erhöhung reicht ca.2m auf das nächste Grundstück und endet dort mit einer Steinmauer. nach dem das Grundstück verkauft ist, möchte der neue eigentümer bis zur Grundstücksgrenze (Zaun) die Erhöhung abtragen, um eine grenzseitige Bebauung mit einer Garage durchzuführen.

Ist eine Abtragung rechtens und wer muss für eine mögliche Sicherung der Aufschüttung sorgen?


ich hoffe auf viele interessante Hinweise und Anregungen.
Vielen Dank schonmal.
Michael



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]