Grenzbebauung


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Abgeschickt von Sandra am 09 November, 2004 um 19:09:18

Hallo.
Mein Mann und ich bauen derzeit in einem Neubaugebiet (Schleswig-Holstein). Grenzbebauung ist erlaubt. Wir möchten gerne in den hinteren Teil der Bebauungslinie unser Carport plus Abstellraum bauen. Insgesamt sollen 9,00 m nicht überschritten werden. Unser Nachbar meint nun, da er lediglich 3 m von unserer Grenze entfernt angefangen hat zu bauen, obwohl ihm 900 qm zur Verfügung stehen, unser Carport würde seine Südfenster verdunkeln und daher dürften wir das Carport dort nicht platzieren er habe schließlich ein Mitspracherecht. Die angesprochenen Südfenster gehören zu einer Toilette und einem Abstellraum. Dürfen wir unser Carport jetzt da hinstellen wo wir möchten, oder kann unser Nachbar dagegen vorgehen.



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