Abgeschickt von Bax am 22 Juli, 2009 um 18:09:59
Ich habe Folgendes gelesen:
Wenn mehrere Gundstücke an meiner z.B. linken Grundstücksgrenze liegen, darf jeder dieser Nachbarn jeweils eine Garage von bis zu 9m Länge als Grenzbebauung vornehmen.
Frage im Umkehrschluß:
Wenn nun 9m Grenzbebauung zugelassen sind - könnte ich eine 12m Garage mit einer Grenzfläche von 6m zum 1. Nachbarn und 6m zum 2. Nachbarn gegensetzen?