Re: Grenzbebauung zu mehreren Grundstücken


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2009 um 16:34:11

Antwort auf: Grenzbebauung zu mehreren Grundstücken von Bax am 22 Juli, 2009 um 18:09:59:

: Ich habe Folgendes gelesen:
: Wenn mehrere Gundstücke an meiner z.B. linken Grundstücksgrenze liegen, darf jeder dieser Nachbarn jeweils eine Garage von bis zu 9m Länge als Grenzbebauung vornehmen.

: Frage im Umkehrschluß:
: Wenn nun 9m Grenzbebauung zugelassen sind - könnte ich eine 12m Garage mit einer Grenzfläche von 6m zum 1. Nachbarn und 6m zum 2. Nachbarn gegensetzen?


Nö ... die Grenze ist aus Sicht des beanspruchenden Grundstücks zu beurteilen. Das bedeutet, dass es sich auch dann um EINE Grenze handelt, wenn dort mehrere Nachbarn anschließen, sofern die Grenze wie eine Linie wirkt. Erst bei stärkeren Knicken oder Versprüngen würde man den Verlauf als zwei Grenzen betrachten.



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