Carport genehmigt unter Maßgabe - welche Strafe?


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Abgeschickt von Karli am 25 Juli, 2009 um 20:02:43

Die zuständige Gemeinde in Brandenburg hat als Ausnahme der Veränderungssperre (Erstellung eines B-Plans) einen geplanten Carport genehmigt "unter der Maßgabe", daß dieser 6m hinter der Straßenbegrenzungslinie beginnt.

Was genau ist die Straßenbegrenzungslinie? Der Beginn des Grundstücks oder der Beginn des Bürgersteiges?

Welche Strafen kann die Gemeinde ergreifen, wenn die genannte Abstandsfläche unterschritten wird? Geld, Rückbau?

Danke für die Hilfe.





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