Re: Carport genehmigt unter Maßgabe - welche Strafe?


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Abgeschickt von Anders Leben am 04 August, 2009 um 17:10:46:

Antwort auf: Carport genehmigt unter Maßgabe - welche Strafe? von Karli am 25 Juli, 2009 um 20:02:43:

Die Straßenbegrenzungslinie sollte sich aus dem geltenden Bebauungsplan ergeben - falls nicht eine etwa geänderte Linie nach dem neuen B-Plan gemeint ist.

Wenn die Anlage nicht am richtigen Standort errichtet wird, kann die Bauaufsicht das ganze ordnungsbehördliche Spektrum abfeiern, also insbesondere auch den Rückbau fordern.
: Die zuständige Gemeinde in Brandenburg hat als Ausnahme der Veränderungssperre (Erstellung eines B-Plans) einen geplanten Carport genehmigt "unter der Maßgabe", daß dieser 6m hinter der Straßenbegrenzungslinie beginnt.

: Was genau ist die Straßenbegrenzungslinie? Der Beginn des Grundstücks oder der Beginn des Bürgersteiges?

: Welche Strafen kann die Gemeinde ergreifen, wenn die genannte Abstandsfläche unterschritten wird? Geld, Rückbau?

: Danke für die Hilfe.




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