Re: Nachunternehmervertrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gast am 27 Juli, 2009 um 12:14:20:

Antwort auf: Nachunternehmervertrag von Hannes am 23 Juli, 2009 um 14:36:49:

Hallo,

was brauchst du jetzt genau? Eine Definition, was ein Nachunternehmer überhaupt ist? Oder Punkte, bei denen durch den Nachunternehmereinsatz rechtliche Probleme entstehen? Das ist ein sehr, sehr weites Feld.

: Hallo

: mir stellt sich folgendes Problem
: Da ich während meines BA studiums mich mit dem Anfertigen
: von Projektarbeiten beschätigen muss.
: Und mir mein Chef als thema den Einsatz von Nachunternehmern im Deutschen Bauhauptgewerbe als theme vorgeben hat. Soll ich diesen auch in dem zusammenhang definieren.

: Leider muss ich gestehn nicht die geringste ahnung von Baurecht zu haben ....

: Kann mir dies bezüglich vieleicht jemand von euch weiter helfen ????

:
: Ich bedanke mich schon mal im vorraus für jede hilfen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]