Abgeschickt von Andrea am 27 Juli, 2009 um 14:42:49:
Guten Tag, ein gerichtlich bestelltes Beweissicherungsverfahren brachte Klarheit und bestätigt vorhandene Mängel. Kostenvorschußklage zur Mangelbeseitigung oder Klage Kaufpreisminderung? Anzumerken ist, dass evt. eine Insolvenz des Bauträgers naht. Rat erbeten! Danke.