Re: Fenster bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 Juli, 2009 um 20:14:39:

Antwort auf: Fenster bei Grenzbebauung von Heiler Peter am 30 Juli, 2009 um 19:25:22:

Heiler Peter:
kleine Ergänzung:
Ich gehe davon aus, dass die älteren Häuser (1970 umgebaut) auch "legal" umgebaut wurden, mit offizieller Baugenehmigung und genehmigten Fensteröffnungen, oder? Sonst sind Sie zwar der heile Peter, haben aber den schwarzen Peter!
Bestandsschutz ist keine Frage der Zeit, sondern der Status des genehmigten Zustand.
mfg
Bodo Hermann




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