Re: Fenster bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Peter Heiler am 03 August, 2009 um 17:12:59

Antwort auf: Re: Fenster bei Grenzbebauung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 Juli, 2009 um 20:14:39:

: Heiler Peter:
: kleine Ergänzung:
: Ich gehe davon aus, dass die älteren Häuser (1970 umgebaut) auch "legal" umgebaut wurden, mit offizieller Baugenehmigung und genehmigten Fensteröffnungen, oder? Sonst sind Sie zwar der heile Peter, haben aber den schwarzen Peter!
: Bestandsschutz ist keine Frage der Zeit, sondern der Status des genehmigten Zustand.
: mfg
: Bodo Hermann
Danke für die Antwort. Das heißt also,wenn in der Baugenehmigung keine Brandschutzfenster verlangt wurden ,kann das Bauamt jetzt nicht darauf bestehen ??




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