Verzugszinsen nach Wasserschaden (Gebäudeversicherung)


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Abgeschickt von Simone B. am 31 Juli, 2009 um 14:23:47

Hallo, wir hatten im letzen Jahr - Juni - einen Wasserschaden; die Vers. hat einen Gutachter geschickt, - der nach langem hin- u. her endlich den Schaden (wenigstens noch zum Teil) aufgenommen hat. Lange hat sich die Vers. geweigert überhaupt zu zahlen. Jetzt wollen sie max. 1/4 des Schadens zahlen. Bisher ist nichts passiert.
1. kann ich auch ohne Rechtsschutzver. den vollen Betrag der Sanierung verlangen und wenn ja wie?
2. muß die Vers. mir Verzugszinsen zahlen (da bisher kein Geld eingegangen ist) und wenn ja in welcher Höhe?
3. Kann ich das Gutachten zur Einsicht von der Versich./und/oder dem Gutachter verlangen?

Über ein paar Tipps würde ich mich freuen.
Danke.
Simone



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