Re: Folgen einer nicht genehmigten Erweiterung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 August, 2009 um 22:08:07

Antwort auf: Folgen einer nicht genehmigten Erweiterung von Thorsten am 04 August, 2009 um 18:56:42:

: Ich würde gern Eure Meinung zu folgendem, fiktiven Fall hören bzw. lesen:

: Ein Hauseigentümer hat vor Jahren eine Erweiterung seiner Doppelhaushälfte in Hamburg (!) vorgenommen. Die damalige Baugenehmigung wurde für einen Anbau 6x10m erteilt. Jedoch hat der Eigentümer den Anbau 8m breit bauen lassen (also 2 x 10m mehr als genehmigt).
: Kurz darauf (aber nach Abschluss aller Arbeiten) verkaufte er das Haus, wobei der dem Käufer aber nicht mitteilte, dass ein Teil des Anbaus ohne Genehmigung errichtet wurde.

: Welche Folgen bzw. Gefahren ergeben sich in einem solchen Fall für den Käufer??


Der aktuelle Eigentümer ist für die formelle und materielle Legalität des Objektes in vollem Umfang verantwortlich. Unabhängig vom Verursacher eventueller illegaler Bestandteile.


: Es heisst ja, dass in solchen Fällen anstelle eines Rückbaus auch eine nachträgliche Baugenehmigung eingeholt werden kann. Sofern aber durch den Anbau die erforderlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück unterschritten wurden, muss der Nachbar ja dazu gefragt werden und (nachträglich) einwilligen.
: Was geschieht, wenn der Nachbar diese Einwillgung verweigert?


Wenn die Einwilligung Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit ist und nicht vorliegt, kann nicht genehmigt werden. Das nächstangemessene Mittel zur Herstellung des formell legalen Zustandes wäre evtl. eine Abwandlung des Gebäudes mit Teilrückbau, abhängig vom Einzelfall.

: Kann bzw wird die Bauprüfabteilung dann den Rückbau auf die seinerzeit genehmigten Abmessungen verlangen, da gegen das Baurecht (sowohlö gegen das damalige als auch gegen das heutige) verstossen wurde ?


Ja kann sie, wenn sie ermessenfehlerfrei das als das geeignete und am wenigsten Aufwand, Kosten usw. verursachende Mittel festgestellt hat.


: Ich bin sehr gespannt darauf, welche Auffassungen zu diesem Fall hier im Forum zustande kommen.

: Vielen Dank schon jetzt für eine rege Beteiligung.

Warum hat denn der neue Hauseigentümer den Genehmigungszustand des Gebäudes nicht überprüft oder prüfen lassen?
Hätte er auch ein Auto ohne Fahrzeugbrief gekauft, dass dann nicht mal Aussicht auf Zulassung hat?



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