Re: 2 Eigentümer im Zwh. ,Bauamt veweigert Genehmigung, weil bei dem anderen Eigentümer etwas baurechtlich nicht stimmt.


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Abgeschickt von Eva Lucius am 04 August, 2009 um 23:30:30:

Antwort auf: Re: 2 Eigentümer im Zwh. ,Bauamt veweigert Genehmigung, weil bei dem anderen Eigentümer etwas baurechtlich nicht stimmt. von Anders Leben am 04 August, 2009 um 16:37:02:

: Die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt für die Bauaufsicht als Einheit auf - die einzelnen Mitglieder müssen unter sich klären, wie sie etwaige Mängel dann beseitigen.
: Mit Blick auf etwaige Schwierigkeiten mit der Gebäudeversicherung etc. kann es durchaus im Interesse von Egt. 1 liegen, dass Egt. 2 sein Sondereigentum in Ordnung bringt.

: Aus Ihrer Beschreibung ist nicht ersichtlich, ob es Sachzusammenhänge zwischen beiden Änderungen gibt. Sie könnten sich z.B. aus der Berechnung der Geschossflächenzahl oder den Brandschutzanforderungen ergeben.

: Falls es wirklich keinen solchen Zusammenhang gibt, könnten Sie ihren Anspruch auf Genehmigung wohl erfolgreich durchsetzen - Ihr Miteigentümer
: hätte dann aber vermutlich gleichzeitig das ordnungsbehördliche Verfahren am Bein.

: Bei illegalen Änderungen ist die korrekte Darstelllung des (ja tw. ungenehmigten) Bestandes in den Bauvorlagen mitunter schwierig.

: Gruß
: Anders
: : Hallo,
: : ich kann es nicht glauben und brauche Euch....
: : Ein Zweifamilienhaus mit zwei Eigentümern, also 2 Eigentumswohnungen, Whg1 EG und KG, Whg2 OG und DG
: : Whg1 stellt Antrag beim Bauamt auf Nutzungsänderung KG. Antrag wird abgelehnt, weil Whg2 einen Balkon verglast hat ohne dieses anzuzeigen. Frage: Was hat der Keller von Whg1 mit dem Balkon von Whg2 zu tun?




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