Re: 2 Eigentümer im Zwh. ,Bauamt veweigert Genehmigung, weil bei dem anderen Eigentümer etwas baurechtlich nicht stimmt.


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Abgeschickt von Anders Leben am 04 August, 2009 um 16:37:02:

Antwort auf: 2 Eigentümer im Zwh. ,Bauamt veweigert Genehmigung, weil bei dem anderen Eigentümer etwas baurechtlich nicht stimmt. von Eva Lucius am 04 August, 2009 um 00:39:16:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt für die Bauaufsicht als Einheit auf - die einzelnen Mitglieder müssen unter sich klären, wie sie etwaige Mängel dann beseitigen.
Mit Blick auf etwaige Schwierigkeiten mit der Gebäudeversicherung etc. kann es durchaus im Interesse von Egt. 1 liegen, dass Egt. 2 sein Sondereigentum in Ordnung bringt.

Aus Ihrer Beschreibung ist nicht ersichtlich, ob es Sachzusammenhänge zwischen beiden Änderungen gibt. Sie könnten sich z.B. aus der Berechnung der Geschossflächenzahl oder den Brandschutzanforderungen ergeben.

Falls es wirklich keinen solchen Zusammenhang gibt, könnten Sie ihren Anspruch auf Genehmigung wohl erfolgreich durchsetzen - Ihr Miteigentümer
hätte dann aber vermutlich gleichzeitig das ordnungsbehördliche Verfahren am Bein.

Bei illegalen Änderungen ist die korrekte Darstelllung des (ja tw. ungenehmigten) Bestandes in den Bauvorlagen mitunter schwierig.

Gruß
Anders
: Hallo,
: ich kann es nicht glauben und brauche Euch....
: Ein Zweifamilienhaus mit zwei Eigentümern, also 2 Eigentumswohnungen, Whg1 EG und KG, Whg2 OG und DG
: Whg1 stellt Antrag beim Bauamt auf Nutzungsänderung KG. Antrag wird abgelehnt, weil Whg2 einen Balkon verglast hat ohne dieses anzuzeigen. Frage: Was hat der Keller von Whg1 mit dem Balkon von Whg2 zu tun?





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