Abgeschickt von Eva Lucius am 04 August, 2009 um 00:39:16
Hallo,
ich kann es nicht glauben und brauche Euch....
Ein Zweifamilienhaus mit zwei Eigentümern, also 2 Eigentumswohnungen, Whg1 EG und KG, Whg2 OG und DG
Whg1 stellt Antrag beim Bauamt auf Nutzungsänderung KG. Antrag wird abgelehnt, weil Whg2 einen Balkon verglast hat ohne dieses anzuzeigen. Frage: Was hat der Keller von Whg1 mit dem Balkon von Whg2 zu tun?