Grundstücksschätzung vs. Abrißverfügung


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Abgeschickt von Franz Gandorf am 05 August, 2009 um 08:58:41

Hallo,

vielleicht hat jemand einen Tip wie ich mich in folgendem Fall verhalten soll.
Vor ca. 1 Jahr habe ich äußerst günstig (< 15.000 €)ein ca. 500 m2 Grundstück mit 100 m2 - Wohnbaracke im Außenbereich in Müncen erstanden. Für die Wohnbaracke Bj. ca 1960 besteht seit Jahrzehnten eine Abrißverfügung da Schwarzbau. Die Abrißverfügung besteht da der vorherige Eigentümer und Erbauer nicht bereit war -so wie die Eigentümer der anderen Schwarzbauten in dieser Straße- eine Strafe zu zahlen, vielmehr hat dieser geklagt um das Land zu Bauland zu machen, der richter hat ihm dann eine Abrißverfügung um doe Ohren gehauen, diese wurde allerdings nie vollzogen. Die anderen Schwarzbauten haben Bestandschutz, teilweise sind die Grundstücke jetzt schon Bauland (ca. die Hälfte der Strasse, 6 von 12 Grundstücken). Die Wohnbaracke die ich erstanden habe nicht. Ist auch soweit ok, nur dass jetzt im Rahmen der Schenkungssteuer (2ter Eigentümer ist aus Grundbauch) das Grundstück vom FA Kaufbeuren auf das fast 7-fache des Kaufpreises geschätzt wurde und ich nun ca. 5000 € Schenkungssteuer zahlen muß.
Wie soll ich mich verhalten? Ich weiß nicht ob es einen Automatismus zwischen LRA und FA gibt, ich will auch nicht schlafende Hunde wecken egen der Abrißverfügung, auf der anderen Seite wäre es auch eine Chance etwas Ruhe reinzubringen?

Danke für Ihre Tips..

Gruß
F. Gandorf



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