Re: Grundstücksschätzung vs. Abrißverfügung


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Abgeschickt von Anders Leben am 07 August, 2009 um 11:35:34:

Antwort auf: Grundstücksschätzung vs. Abrißverfügung von Franz Gandorf am 05 August, 2009 um 08:58:41:

Einen Automatismus vom FA an die Bauaufsicht kenne ich nicht, umgekehrt meldet allerdings (in NRW) die Bauaufsicht Neubaugenehmigungen an das FA.

Daher würde ich zumindest versuchen, unter Verweis auf die bestandskräftige Abrißverfügung vorzutragen, dass Sie nach derzeitiger Rechtslage nicht davon ausgehen, dass die Baracke werthaltig ist, dass Sie aber gern dazu bereit wären, diese Steuer zu zahlen, wenn damit die Eigenschaft als Bauland insgesamt öffentlich-rechtlich festgestellt wird.
Letzteres wird nicht zu erreichen sein - aber für ersteres ist es vielleicht einen Versuch wert.




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