Re: Widerspruch eines Nachbarn gegen Baugenehmigung


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Abgeschickt von Anders Leben am 07 August, 2009 um 11:39:55:

Antwort auf: Widerspruch eines Nachbarn gegen Baugenehmigung von Jana am 06 August, 2009 um 23:25:56:

: Nun, da wieder ein Monat vergangen ist, wollten wir mit dem Anbau beginnen, als wir uns bei der Behörde doch noch mal erkundigten, ob alles i.O. sei. Und da teilten die uns plötzlich mit, dass ein Widerspruch vorliegt. Muss uns eigentlich die Behörde nicht von sich aus mitteilen, dass ein Widerspruch vorliegt.

Ja, muss sie, wenn sie Haftungsrisiken vermeiden möchte (zumindest in NRW). Denn sonst hätten Sie die im Vertrauen auf den Bestand der BG getätigten Investition/Dispositionen möglicherweise auf die behörde abwälzen können.
Jetzt, nachdem Sie Kenntnis haben, scheidet das sicher aus.

: Welche Fristen muss nun die Behörde einhalten, um uns bzw. dem Nachbar mitzuteilen, ob der Widerspruch o.k. ist oder abgelehnt wird?

"Angemessene Bearbeitungszeit". Aber wenn der Nachbar anschließend noch klagt, kann das einige Zeit dauern. Evtl. sollten Sie mit einem Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten des Widerspruchs prüfen (lassen), um zu entscheiden, ob Sie mit dem Bau "auf eigenes Risiko" anfangen oder lieber noch warten. Solange die Behörde die Vollziehung der Baugenehmigung nicht förmlich aussetzt, dürfen Sie nämlich noch bauen und *müssen* nicht warten.





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