Widmung einer Straße


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Abgeschickt von Manfred Fennen am 12 August, 2009 um 10:48:47

Ein bekannter von mir wohnt an einer Gemeindestraße. Diese Straße wurde Ende der 60er Jahre ausgebaut(gepflastert). Das Grundstück lag seinerzeit im Aussenbereich. 1994 wurde dann dort ein B-Plan erstellt und rechtskräftig. Die alte Straße wurde aufgenommen und um einen Wendehammer ergänzt und zu 2/3 mit dem vorhandenen Pflaster wieder gepflastert. Ebenfalls wurde eine Schmutzwasserkanalisation gelegt. Die Abrechnung der Schmutzwasserkanalisation erfolgte zeitnah. Die Abrechnung der Straße wurde schlicht vergessen.
Jetzt, 15 Jahre später, hat das jemand im Amt festgestellt. Nun hat die Gemeinde die Straße gewidmet. Das ist Vorraussetzung für die Abrechnung. Das Ganze kommt mir ein bisschen merkwürdig vor. Der einzigste Grund für die Widmung ist die Abbrechnung, da die Straße ihren Charakter in den letzten 15 Jahren nicht verändert hat.

Ich habe jetzt 3. Fragen:
1. Ist mit der Rechtskräftigwerdung des B-Plan nicht die öffentliche Verkehrsfläche festgelegt?
2. Ist es nicht allg. üblich das durch den B-Plan die Straße auch gewidmet werden kann?
3. Gibt es nicht Verjährungsfristen für die Widmung, wenn der Charakter der Straße sich nicht geändert hat, und die Widmung ausschließlich jetzt erfolgt weil die Gemeinde die Abrechnung verpennt hat?



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