Re: Baulast


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 August, 2009 um 15:46:40

Antwort auf: Re: Baulast von Regenbogen am 05 August, 2009 um 15:46:14:

Vielleicht war eine Heilung ja gar nicht erforderlich, da die Abstandflächen eingehalten sind. Ein "Gerätehaus" könnte in NRW unter einer Reihe von Voraussetzungen z. B. als privilegierte bauliche Anlage an der Grenze und im grenznahen Bereich zulässig sein. Dann wäre keine Heilung erforderlich, also auch keine Baulast beizubringen.


: : : Hallo,
: : : wenn das Bauamt eine Baugenehmigung für ein massives Gerätehaus, etwa 1m von Grundstücksgrenze entfernt,erteilen will, ist es oder der Antragsteller dann verpflichtet,den Nachbar vorher um Zustimmung zu bitten und danach eine Baulast einzutragen?
: : : Danke!
: Danke für die Antwort.
: Was passsiert, wenn Untere Bauaufsichtsbehörde Baugenehmigung erteilt hat ohne "zu heilen", also Antragsteller nicht beauftragt, Zustimmung vor Genehmigung einzuholen und damit Baulast erteilt?

: Sollte nicht passieren, aber Praxis geht manchmal seltsame Wege.

:
: : Der Antragsteller WILL doch die Genehmigung, das Bauamt prüft nur und genehmigt, wenn der Genehmigung nichts entgegen steht. Wenn das Gebäude "zu nah" an der Grenze steht, steht dieser Umstand einer Genehmigung entgegen und die Genehmigung KANN nur erteilt werden, wenn die Baulast diesen "Fehler" heilt. Die Beschaffung der Baulast und der zugehörigen Unterschriften, also die Herstellung des genehmigungsfähigen Zustandes, ist aber Sache des Antragstellers, denn der hat ja einen Antrag auf Genehmigung gestellt.





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