Re: WASSERSCHÄDEN NACH HAUSKAUF


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 17 August, 2009 um 11:06:52

Antwort auf: WASSERSCHÄDEN NACH HAUSKAUF von Marion Hilger am 11 August, 2009 um 10:35:23:

: Wir haben im Februar 2008 ein Haus(Bj.1939) erworben und waren uns darüber bewußt, einige kleinere Reparaturen vornehmen zu müssen.

: Auch wurden wir beim Hauskauf- von dem wirklich "guten" Immobilienmakler auf eine Wasserschaden im Keller hingewiesen, der sich unter der Kellertreppe an einem bodengleichen Fenster befand.
: Dieser wäre- so die Aussage des Immobilienmaklers- mit einfachen Mitteln schnell und preisgünstig zu beheben!!

: Mittlerweile sind wir- zum Preis des Hauskaufes hinzugerechnet- nochmals um mehrere 10tausende Euros leichter, da die Elektrik eine Katastrophe war, die Wasser und Heizungsleitungen ein Witz und das Dach nicht isoliert.

: Nun ja...schlimm genug!

: Doch ist aus dem angeblich nicht schlimm bezeichneten Wasserschaden an "1 Kellerfenster" ein ausgedehnter Großschaden im gesamten Keller geworden und der Schimmel sprüht nur so.
: Der Keller verteilt sich über einzelne Räume, die duch Türen abgetrennt sind.

: Ein Baugutachter hat Anfang des Jahres diesen besichtigt und festgestellt, dass kurz VOR Verkauf des Hauses der Keller- wie er sagte- durch aufbringen eines neuen Anstrichs "aufpoliert" wurde!!!
: Dies sei offensichtlich.

: NUN UNSERE DRINGENDE FRAGE:
: Wer kann und einen Spitzenanwalt benennen um zumindest die Kostenübernahme für die Kellersanierung vom Verkäufer zurück zu holen??????

: Anzumerken ist:
: Das Haus wurde von einem Imobilienmakler im Auftrag der Erbin des Hauses verkauft.
: Die Eltern der Verkäuferin/Erbin waren kurz vorher verstorben.
: Und....im Notarvertrag ist folgender Satz vermerkt: Der Verkäufer hat den Käufer auf die Feuchtigkeitsschädem im Keller hingewiesen. Diese sind dem Käufer bekannt."

: Leider haben wir nicht zusätzlich vermerken lassen, dass der "so bezeichnete Schaden" ein Schaden war, der an 1 Stelle( an 1 Kellerfenster) war.

: Wer kann uns hier zwingend weiterhelfen.
: Vielen Dank im voraus

Werter Fotumsteilnehmer,

in bausachen gestaltet es sich meist immer schwierig, dem Fragenden eine Empfehlung auszusprechen.

Aber so wie Sie denn Fall schildern ist es ohnehin fraglich, ob Sie denn -auch bei Gericht- etwas erreichen werden.

Der Versuch ist natürlich nicht sträflich aber meist Kostenintensiv. Geld, welches bei einem obsiegendem Ergebnis des Käufers (in dem Fall Sie) bei Gericht hätte besser und rentabler in die Beseitigung des Baumangels investiert werden können.

Wenn man es den schlussendlich nicht versucht hat seine Rechte auf gerichtlichen Wege geltend zu machen, wird man natürlich nie wissen, was denn bei einem anzustrebenden Verfahren als Ergebnis heraus kommen würde.

Was ist denn die Ursache für den am Objekt eingetretenen Wasserschaden, was hat denn der von Ihnen beauftragte Sachverständige/Gutachter ermittelt?


Mit freundlichen Grüßen


Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beträge in dem Forum hier, stellen lediglich meine Eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet oder/und ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.



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