B-Plan läßt Einfamilienhäuser zu, Bauamt genehmigt Doppelhaushälften


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Abgeschickt von C. Schmidt am 25 August, 2009 um 10:35:36

Hallo...
ich hoffe in diesem Forum einen Hinweis auf die folgende Problematik zu erhalten.

Ich habe eine Frage bzgl. der Definition Einfamilienhaus bzw. Doppelhaus. Es betrifft ein Baugebiet in Niedersachsen, der B-Plan sagt aus das nur Einfamilienhäuser gebaut werden dürfen - entsprechend größer/teurer sind die Grundstücke. Wir haben ein Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung gebaut, welche vermietet wird.

Es wurden schon ein paar Häuser errichtet, die eigentlich zwei Doppelhaushälften aufweisen - von der Bauaufsicht und dem Bauamt jedoch als "Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen" bezeichnet. Wir müssten das doch nachvollziehen können, wir haben schließlich auch ein Doppelhaus.

Nun wird auf mehreren Grundstücken angefangen zu bauen, nach Einbringen der kapillarbrechenden Schicht und Aufmessen der Bodenplatte (inkl. der Hauseinführungen), wird deutlich das dort Doppelhäuser entstehen. Auf Nachfrage bei der Bauaufsicht wurde gesagt das diese Häuser laut B-Plan zulässig sind, da es wie o.g. "Einfamilienhäuser mit zwei Wohnungen" sind.

Nun also meine Frage:
Gibt es in der Niedersächsischen Bauordnung eine Definition der Begriffe Einfamilienhaus und Doppelhaus? Die Grundstücke (auf denen Doppelhaushälften stehen) wurden auf eine Interessengemeinschaft "Familie A / Familie B" eingetragen.
Woran kann man bestimmen, bzw. erkennen ob das Doppelhaushälften sind, oder eben nicht?
Gibt es so eine Beschreibung "Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen" überhaupt, oder ist das eine Pauschalaussage um die verärgerten Anwohner abzuwimmeln?

Wäre schön wenn mir jemand zu den Fragen einen Hinweis auf Paragraphen oder Antworten geben kann.

Vielen Dank schon einmal...

C. Schmidt



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