Abgeschickt von Anders Leben am 28 August, 2009 um 19:22:32:
Antwort auf: Re: Bebauungsplan: Verkaufsverbot von Alkohol von jorge am 23 August, 2009 um 21:47:51:
Man könnte mal ganz mutig sein und behaupten, dass der Verkauf von Alkohol zum sofortigen Verzehr, insbesondere an Kiosken zur Nachtzeit, einen trading-down-Effekt auf das Viertel ausünbt, ähnlich wie Ansammlungen von Spielhallen etc. Hat aber vermutlich noch niemand bewiesen und die Chancen vor Gericht würde ich sehr schwach einordnen.
Aber: Den Mutigen gehört die Welt (jedoch nicht ohne Taschengeld)
Und vielleicht wird man ja ewin Vorreiter wie Freiburg i.Br. mit seinem Trinkverbot ;-)
: das leuchtet ein. also kein jugendschutz durch bebauungsplan. danke für die hilfe.
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: : Hallo,
: : die Festsetzungen in einem Bebauungsplan beziehen sich immer auf die Nutzung einer Fläche. In dem oben genannten Fall wäre das eine Einzelhandelsnutzung. Weitergehende Beschränkungen müssen städtebaulich - nicht aus Jugendschutzgründen o.ä. - begründet werden.
: : Mir fällt bei bestem Wissen und Gewissen kein Grund ein, wie man den Verkauf von Alkohol über das Planungsrecht ausschließen will.
: : Weitergehende Regelungen sind in einem städtebaulichen Vertrag jedoch denkbar.
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: : : hi zusammen,
: : : ich beschäftige mich grade mit festsetzungen im bebauungsplan und nun knabbere ich grade an folgendem problem:
: : : kann man in einem bebauungsplan festsetzen, dass im betreffenden gebiet kein alkohol verkauft werden darf? verkaufsverbote für bestimmte waren (s. factory-outlet-center) sind möglich, aber alkohol?
: : : etwas ähnliches gibt es ja schon für tankstellen. allerdings ist das wohl nicht baurechtlich geregelt, oder?
: : : besten dank für jede anregung, jorge ramos