Abgeschickt von jorge am 23 August, 2009 um 21:47:51
Antwort auf: Re: Bebauungsplan: Verkaufsverbot von Alkohol von Bauassessor am 22 August, 2009 um 19:44:33:
das leuchtet ein. also kein jugendschutz durch bebauungsplan. danke für die hilfe.
: Hallo,
: die Festsetzungen in einem Bebauungsplan beziehen sich immer auf die Nutzung einer Fläche. In dem oben genannten Fall wäre das eine Einzelhandelsnutzung. Weitergehende Beschränkungen müssen städtebaulich - nicht aus Jugendschutzgründen o.ä. - begründet werden.
: Mir fällt bei bestem Wissen und Gewissen kein Grund ein, wie man den Verkauf von Alkohol über das Planungsrecht ausschließen will.
: Weitergehende Regelungen sind in einem städtebaulichen Vertrag jedoch denkbar.
:
: : hi zusammen,
: : ich beschäftige mich grade mit festsetzungen im bebauungsplan und nun knabbere ich grade an folgendem problem:
: : kann man in einem bebauungsplan festsetzen, dass im betreffenden gebiet kein alkohol verkauft werden darf? verkaufsverbote für bestimmte waren (s. factory-outlet-center) sind möglich, aber alkohol?
: : etwas ähnliches gibt es ja schon für tankstellen. allerdings ist das wohl nicht baurechtlich geregelt, oder?
: : besten dank für jede anregung, jorge ramos