Re: Bebauungsplan: Verkaufsverbot von Alkohol


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 August, 2009 um 19:44:33:

Antwort auf: Bebauungsplan: Verkaufsverbot von Alkohol von Jorge am 21 August, 2009 um 22:34:10:

Hallo,

die Festsetzungen in einem Bebauungsplan beziehen sich immer auf die Nutzung einer Fläche. In dem oben genannten Fall wäre das eine Einzelhandelsnutzung. Weitergehende Beschränkungen müssen städtebaulich - nicht aus Jugendschutzgründen o.ä. - begründet werden.
Mir fällt bei bestem Wissen und Gewissen kein Grund ein, wie man den Verkauf von Alkohol über das Planungsrecht ausschließen will.

Weitergehende Regelungen sind in einem städtebaulichen Vertrag jedoch denkbar.


: hi zusammen,
: ich beschäftige mich grade mit festsetzungen im bebauungsplan und nun knabbere ich grade an folgendem problem:
: kann man in einem bebauungsplan festsetzen, dass im betreffenden gebiet kein alkohol verkauft werden darf? verkaufsverbote für bestimmte waren (s. factory-outlet-center) sind möglich, aber alkohol?
: etwas ähnliches gibt es ja schon für tankstellen. allerdings ist das wohl nicht baurechtlich geregelt, oder?
: besten dank für jede anregung, jorge ramos





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