Re: gültige Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 September, 2009 um 10:27:37

Antwort auf: Re: gültige Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 31 August, 2009 um 17:20:36:

: Richtig.....wonach sollten sich unsere Bürokraten sonst auch richten? Ein Schelm (Heinz Erhard) sagte mal.....Zitat: Der Weg ist das Ziel" - öffentliche Verwaltung ist eine Form des angewandten Buddismus!
: Zitat Ende
: mfg
: Bodo Hermann

Die Verwaltungsvorschrift war bindend für die Verwaltung, nicht für die Planer.

War ein Objekt entsprechend den Regelungen der VV geplant MUSSTE es genehmigt werden bzw. die Ausführung als konform mit den Regelungen der BauO NRW beurteilt werden. Diese Regelung diente daher der Eindeutigkeit und Gleichmäßigkeit der Interpretation des Gesetzes und nicht den Bürokraten. Es wurde Willkür und Ungleichbehandlung verhindert, jetzt müsste alles in jedem Einzelfall behandelt und auch einzeln entschieden werden. Der Aufwand bei allen Beteiligten steigt, würde man nicht (hilfsweise) unterstellen, dass mit den Inhalten der VV das Verständnis des Ministeriums entsprechend der zugehörigen Rechtsprechung wiedergegeben ist.



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