Re: gültige Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 01 September, 2009 um 12:07:09:

Antwort auf: Re: gültige Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW? von Dirk Baumeister am 01 September, 2009 um 10:27:37:

Danke! Endlich mal jemand, der den Sinn hinter solchen Regelungen erkennt. Verwaltungsvorschriften machen zwar auf den ersten Blick den Eindruck, man müsste mehr beachten - im Endeffekt garantieren sie aber i.d.R. eine Verfahrensbeschleunigung, wenn man sich von Anfang an daran hält...

Bürokratieabbau bedeutet nicht automatisch, das Regelungen entfallen müssen...


: : Richtig.....wonach sollten sich unsere Bürokraten sonst auch richten? Ein Schelm (Heinz Erhard) sagte mal.....Zitat: Der Weg ist das Ziel" - öffentliche Verwaltung ist eine Form des angewandten Buddismus!
: : Zitat Ende
: : mfg
: : Bodo Hermann


: Die Verwaltungsvorschrift war bindend für die Verwaltung, nicht für die Planer.

: War ein Objekt entsprechend den Regelungen der VV geplant MUSSTE es genehmigt werden bzw. die Ausführung als konform mit den Regelungen der BauO NRW beurteilt werden. Diese Regelung diente daher der Eindeutigkeit und Gleichmäßigkeit der Interpretation des Gesetzes und nicht den Bürokraten. Es wurde Willkür und Ungleichbehandlung verhindert, jetzt müsste alles in jedem Einzelfall behandelt und auch einzeln entschieden werden. Der Aufwand bei allen Beteiligten steigt, würde man nicht (hilfsweise) unterstellen, dass mit den Inhalten der VV das Verständnis des Ministeriums entsprechend der zugehörigen Rechtsprechung wiedergegeben ist.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]