Re: Arglistige Täuschung beim Hauskauf ?


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Abgeschickt von Altbauartist am 06 September, 2009 um 17:02:42

Antwort auf: Re: Arglistige Täuschung beim Hauskauf ? von Tommy am 22 Maerz, 2005 um 13:42:46:

Werte Forenmitglieder, was ist aus der obigen Angelegenheit geworden?

Kann ich mich auf themenbezogene Urteile berufen?

Kurze Schilderung unseres Falles:

Älteres Einfamilienhaus m. Nebengebäude für Gewerbe oder Wohnraumausbau
(ca. 150 qm) zu verkaufen. 130,000,- Euro Tel. ………


Zwecks Besichtigung der o. g. Immobilie engagierte ich zum 24.01.2004 einen Architekten als Beistand und Zeugen.
Der Verkäufer, folgend Herr X genannt, wählte einen Besichtigungstermin zum späten Nachmittag; es dämmerte bereits!

Der Architekt führte den Dialog mit Herrn X, fragte, analysierte, und protokollierte tabellarisch dessen Angaben zum Kaufobjekt: Außenwände im EG des Wohnhauses (Fachwerk!) vor 2 Jahren saniert. Vor 6 Jahren Thermopane - Fenster eingebaut.
Die Heizanlage gewartet und überprüft. Die Dacheindeckung beider Gebäude vor ca. 6 – 8 Jahren erledigt; Der Dachfirst des Hauses vor 2 Jahren erneuert.
Nebengebäude erhielt mitsamt dem Wohnhaus eine Drainage. Zeitgleich erfolgte Trennung von Brauchwasser/Regenwasser mit Neuanbindung an die Kanalisation.

Die Rechnungen dieser Sanierungsarbeiten sind Bestandteil der Immobilie und können jederzeit geprüft werden“, so Herr X.

Ein vom Architekten monierter Behang aus Eternitplatten sei erst vor 5 Jahren angebracht worden und „selbstverständlich“ Asbestfrei. So steht’s im Protokoll.
Der Architekt empfahl mir den Erwerb des Objektes . -
(Er vergaß lediglich den Vermerk der angeblichen Neuanbindung von Brauch- und Regenwasser).

Herr X beharrte eindringlich auf die Kaufabwicklung bei seinem Notar.
Offensichtlich war er nebst Notar auf eine Täuschung aus. -
Der Notar nahm Kenntnis vom Protokoll des Architekten. Vor Ort bekundete Herr X den sofortigen Auszug des Mieters vor Übergabe des Areals.
Der Notar war der Ansicht, dass die Gewehrleistungsklausel im bereits vorgefertigten Vertrag diesbezüglich nicht ergänzt werden müsse!

Bei Übergabe des Kaufobjektes begann das Desaster. Der Mieter des Nebengebäudes war nicht ausgezogen.
Ich bekundete vor Ort den Kaufrücktritt!
Herr X sagte in Gegenwart meines Bruders die Entschädigung für Nutzungsausfall des Nebengebäudes..... und Aushändigung der angeblich vergessenen Rechnungen zu. –

Am selben Abend informiert ich den Notar über besagtes Manko und kaschierte Mängel im Haus.
Infolgedessen erschien Herr X zwecks „Nachbesserung“. Nun täuschte er mich wiederum und entwendete arglistig eine vorab unterzeichnete Vereinbarung.
Das war sein letzter Auftritt. -

Nach längerem Niederschlag wucherte Schimmel an den feuchten/nassen Wänden im EG. Nix mit Fachwerk im EG, keine Drainage. Dach und First sind undicht, da ca. 30 Jahre älter als vorgegeben. Der Eternit-Behang ist 25 Jahre alt; schadstoffbelastet!
Kaschiert Rostlöcher an Heizkörper und Rohren usw usw. Sämtliche Angaben des Herrn X erwiesen sich als Lüge.

Nun machte er mir die vor Zeugen zugesagte Entschädigung für den Nutzungsausfall des Nebengebäudes streitig; beanspruchte jedoch weiterhin die Miete.
Zu allem Stress demontierte der Mieter bei Auszug die von Herrn X angepriesene Elektrik im Wert von ca. 800,00 Euro und erledigte nicht die zugesagten Sanierungsarbeiten.
Ein Rechtsstreit war unvermeidlich. -

Meine Klagen am hiesigen AG und LG wurden abgewiesen.

Herr X bezichtigte mich bei Gericht als Betrüger und erwähnte die Hinzuziehung der Staatsanwaltschaft.

Er bestritt jedoch sämtliche Fakten laut Protokoll des Architekten; selbst den Inhalt seiner obigen Anzeige im Göttinger Tageblatt.

Zudem bezweifelte er die Echtheit vorliegender Schriftstücke des Architekten und rügte dessen Leichtgläubigkeit.

Der Architekt als Zeuge geladen, konnte sich nach 4 Jahren nicht an Details erinnern. Verständlich!

Er bestätigte während der Beweisaufnahme die Echtheit seiner Dokumente, die von der Beklagtenseite aufgrund der „unprofessionellen“ Ausführung moniert wurden.

Protokoll und Bestätigung des Architekten wurde nicht als Beweismittel gewürdigt.

Die hiesige Justiz erkennt weder Betrug, noch Arglistige Täuschung.
Man beruft sich heute auf die Gewährleistungsklausel im streitbefangenen Kaufvertrag.

Für den Rechtsanwalt der Architektenkammer Niedersachsen ebenfalls unerklärlich!

Mein Schaden beläuft sich auf ca. 22.000.00 Euro.

Mit freundlichen Grüßen Altbauartist




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