Abgeschickt von Holger am 11 September, 2009 um 13:08:17
folgendes steht über Vor-Rücksprünge/Vorbauten in der Gestaltungssatzung:
ausgehend von der geometrischen Gebäudegrundform sind Vor- und Rücksprünge mit einer Breite mind. 1/4 max. 2/3 einer Gebäudeseite und einer Tiefe mind. 0,50 m max. 3,50 m auszubilden.
Vorbauten mit Satteldach sind senkrecht zur Hauptdachfläche anzuordnen sowie mit einer Dachneigung von 30° bis 45° zu versehen. Die Traufe des Vorbaues mit Satteldach darf nicht höher als die angenommene Decke des Dachgeschosses liegen. Die Breite eines oder mehrerer Vorbauten sind mit max. 50% der Gebäudelaänge der Einzelbaukörper an der Traufseite mit max. 3,50 m lang anzusetzen.
Bei Doppelhäusern können Vorbauten mit Satteldach auch zusammengefasst an der gemeinsamen Grenze errichtet werden. Bei mehreren Vorbauten an einem Gebäude sind diese symetrisch anzuordenen.
-> Könnte der Bauherr eine Flachdachlösung machen ?