Re: Baulasteneintrag der zweite....


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Abgeschickt von Horst P. am 13 September, 2009 um 20:51:20:

Antwort auf: Re: Baulasteneintrag der zweite.... von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 September, 2009 um 15:58:10:

Hallo Herr Hermann,
erstmal danke für Ihre Antwort. Hier handelt es sich um das Bundesland Brandenburg. Ob dies hier so ist, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis...vielleicht wissen Sie da mehr....
Auf jeden Fall scheint es generell nicht so aufwendig zu sein. Muss der Antrag bei der Baubehörde oder im Kartasteramt gestellt werden?
Ist ein Vertragsabschluss durch einen Notar notwendig oder reicht eine schriftliche Erklärung beider Parteien? Vielleicht hat Herr Baumeister darauf eine Antwort(@Baumeister:Sie scheinen aus der juristischen Ecke zu kommen...ist recht kompliziert formuliert...)
Danke für die Antworten:-)!




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